Falscher Umgang mit Fotos in der Eigenwerbung kann sehr teuer werden

"Es gibt keine „Sondergesetze“ für Gewerbetreibende hinsichtlich der Nutzung von Fotos." Ein Interview mit Jürgen Thierfelder von Bilderjet.
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Viele User durchforsten täglich die Bilderdatenbanken um neue Bilder für ihr Unternehmen zu erwerben. Diese werden dann auf den Webseiten, Blogs oder Newsletter gestellt um sie dann mit einem entsprechendem Beitrag in den sozialen Netzwerken zu verbreiten.
Stellenweise werden diese erworbenen Bilder nachträglich bearbeitet um sie für Werbezwecken vorzustellen. Bilder sagen eben mehr als Worte!

Falscher Umgang mit Fotos in der Eigenwerbung kann sehr teuer werden

Das Thema Lizenzrecht, Urheberrecht und Nutzungsrecht ist sehr komplex denn als Unternehmer sowie als Privatperson steht jeder in der Verantwortung sich in entsprechendem rechts-sicherem Raum zu bewegen.

Ich habe Jürgen Thierfelder von Bilderjet um ein Interview gebeten und freundlicherweise hat er sich spontan bereit erklärt mir einige Fragen zu beantworten.

 

 

 

Jürgen Thierfelder führt seit 2010 als Selbstständiger und Freiberufler das Gewerbe BILDERJET mit Sitz in Mendig.

Fotografie spielt aber schon seit Anfang der 1990er Jahre eine sehr wesentliche Rolle in seinem Leben. Anfangs wurden alle Genres der Fotografie bedient, erst 2005 erfolgte eine Spezialisierung auf Gewerbefotografie für Handel, Industrie und Dienstleister. Das Kundenspektrum heute reicht vom Einzelhändler/Dienstleister „um die Ecke“ bis hin zu großen Unternehmen.

Jeder, der ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet, benötigt Werbung – völlig unabhängig von der Größe des Gewerbes. „Wer nicht wirbt, stirbt!“ (Zitat Henry Ford, 1863-1947). Neue Kunden gewinnt man ohne Werbung jedenfalls nicht. Noch schlimmer allerdings ist schlechte Werbung, und dazu gehören auch „selbst geknipste“ Fotos von Produkten, Geschäften usw., die dann in Medien genutzt werden. Das ist mindestens so schlimm wie Rechtschreibfehler in Werbetexten.

Zwei Thesen gibt es zu beachten:

  • Werbung ist eine (die erste!) Visitenkarte für das Unternehmen;
  • Die „Macht des Fotos“(!), welches immer zuerst wahrgenommen wird. Erst danach liest man den Text dazu, falls das Foto gut genug ist.

 

“Was muss beachtet werden wenn man öffentliche Gebäude fotografiert die zum Beispiel auch unter Denkmalschutz stehen?”

Grundsätzlich gilt: Für das private Fotoalbum darf man fast alle Objekte fotografieren, wenn es nicht ausdrücklich, meist durch Hinweisschilder, verboten ist (siehe auch Begriff „Panoramafreiheit“). Die Publikation dieser Fotos kann rechtlich bedenklich sein. Wichtig in diesem Zusammenhang ist das evtl. Urheberrecht des Architekten (Fotografieren als zustimmungsbedürftige Vervielfältigung des Architektenwerkes) und das Eigentumsrechts am Grundstück inkl. des resultierenden Hausrechts. Derartige Fotos ungefragt für Werbezwecke zu nutzen kann ich nicht empfehlen.

“Gibt es im Internet eine Liste die alle Gebäude aufführt?”

Sicher keine mit dem Anspruch auf Vollständigkeit, aber einige Marken und Gebäude sind hier zu finden

Nochmal: Besser 1x zu viel nachgefragt wie 1x zu wenig!

“Bildurheber-rechte und ihre Stolperfallen – was fällt Dir dazu ein?”

Viele Fachjuristen haben zu diesem Themenkreis auch im Internet unzählige Hilfen veröffentlicht, die einem im speziellen Fall sehr oft schon weiterhelfen. Eine sehr gute PDF Zusammenfassung der verschiedenen Bereiche ist meines Erachtens das Werk „Fotorecht-Fotografen“ von den Anwälten Karsten & Schubert

“Was hat es mit §13 Urhebergesetz „Anerkennung der Urheberschaft” auf sich?”

Das bedeutet für uns Fotografen (und andere…), dass es einen Rechtsanspruch auf Namensnennung bei der Nutzung/Veröffentlichung eines Werkes gibt.

“Welche Tipps kannst Du an private User geben die ihre eigenen Bilder hochladen?”

Eventuell einen Namensschriftzug ins Bild um es zu kennzeichnen?

Im Internet gibt es keinen 100%igen Schutz, weder für Text noch Bild, darüber sollte sich jeder klar sein. Wer seine Fotos in Sicherheit wissen möchte, muss sie sich eben zuhause im „stillen Kämmerlein“ alleine anschauen. Aber dann muss auch der Beifall selbst gegeben werden. Ein Namensschriftzug im Bild ist sicher eine von vielen Möglichkeiten, um es Dieben schwerer bzw. umständlicher zu machen, aber auch keine effektive Lösung.

Mittlerweile existieren verschiedene hochwertige Softwareprodukte, die in aufwändigen Suchverfahren das Netz nach bestimmten Bildmustern durchforsten. Derartige Software wird u.a. auch von Unternehmen genutzt, um Verstöße gegen das Urheberrecht aufzuspüren. Das funktioniert immer häufiger, und dann sind saftige Schadensersatzforderungen durch deren Anwälte zu erwarten.
Kurzum: Es gibt nach meinem Kenntnisstand keinen 100% tigen Schutz für Werke im Internet.

“An welche Regeln müssen sich Gewerbetreibende halten wenn sie ein Bild hochladen?”

Grundsätzlich an die gleichen wie jede andere Person, es gibt keine „Sondergesetze“ für Gewerbetreibende hinsichtlich der Nutzung von Fotos. Das Urheberrechtsgesetz ist bindend für jedermann. Gewerbetreibende stehen allerdings mehr im Fokus wie ein Hobbyfotograf, daher ist die Gefahr „aufzufliegen“ erheblich höher.

“Was möchtest Du den Lesern noch gerne mitteilen?”

Im Schlusswort wende ich mich an Deine gewerbetreibenden Leser:
Lasst Eure Fotos für die Werbung von Unternehmen für Gewerbefotografie machen, die sich sowohl fachlich wie auch juristisch damit auskennen.

Man muss nicht alles selbst können wollen. Köche können kochen und Fotografen können fotografieren. Die Haare schneidet man sich üblicherweise auch nicht selbst. Sparen am falschen Ende hat sich noch nie gelohnt.
Und das ändert man auch nicht mit einer teuren Kamera.

Da fällt mir zum Abschluss das Zitat einer Begebenheit ein:
Eine kurze Unterhaltung von Helmut Newton, ein weltberühmter Top-Fotograf (1920-2004) im Restaurant:
Der Koch: “Ihre Fotos gefallen mir, Sie haben bestimmt eine gute Kamera.”
Helmut Newton nach dem Essen: “Das Essen war vorzüglich – Sie haben bestimmt gute Töpfe.”
Meine Äußerungen hier ersetzen keinerlei juristischen Rat. Ich selbst kümmere mich in jedem Bedarfsfall um eigene Rechtssicherheit.
In diesem Sinne
Jürgen Thierfelder – www.bilderjet.de

Lizenzfreie Bilder und Fotos – was muss beachtet werden?

Diese beeindruckende und leicht verständliche Infografik wurde von Martin Missfeldt von Bildersuche.org erstellt

Mit einem Klick auf´s Bild kommt Ihr zum Blogbeitrag “ Lizenzfreie Bilder/Fotos – Was beachten? (Infografik)”

 

 

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