Kann man mit Social Media eine Insolvenz verhindern?

Kann man mit Social-Media-Aktivitäten wirklich die drohende Insolvenz verhindern?

Es ist mittlerweile kein Geheimnis mehr, dass man mit Social-Media-Aktivitäten die Sichtbarkeit eines Unternehmens erhöhen und dadurch die Verkäufe steigern kann.

Paradox wird es dann, wenn verbreitet wird, man könne ein bereits von der Insolvenz betroffenes Unternehmen mit Social-Media-Aktivitäten retten.

Dazu passt folgende, äußerst merkwürdige Anfrage, die mich mehr als baff machte:
Mein telefonischer Gesprächspartner behauptete, er hätte von einer „Agentur“ gehört (den Namen der Agentur wollte er nicht preisgeben), dass man durch Social-Media-Aktivitäten garantiert eine Insolvenz verhindern könnte. Mit Facebook und Co. sei definitiv noch etwas zu retten.

In diesem Telefonat habe ich weiterhin erfahren, dass mein Gesprächspartner sehr hoch verschuldet und dadurch nicht mehr in der Lage ist, seine Lieferanten zu bezahlen. Auch seien hohe Außenstände offen, sodass die Hausbank dem Unternehmen keine weiteren Kredite bewilligt.

Mein Gesprächspartner musste bislang in Vorleistung gehen, um Ware zu bekommen. Seine neue Taktik, um sein Unternehmen vor dem kompletten Aus zu retten: In den sozialen Netzwerken Ware verkaufen (Bildmaterial wäre reichlich vorhanden) und so Geld zu kassieren, damit Lieferanten bezahlt werden können.

Derzeit sucht er Social-Media-Dienstleister, die ihm so lange „ehrenamtlich“ weiterhelfen, bis es entweder geklappt hat oder er wirklich aufgeben muss. Er würde es gerne auf einen Versuch ankommen lassen. Falls es nicht klappen würde, dann hätte ein Social Media Dienstleister auch keine Kosten. Dankend habe ich diesen „Auftrag“ abgelehnt.

Holla die Waldfee! Wenn windige Agenturen behaupten, die sozialen Netzwerke wären ein Garant dafür, nicht pleite zu gehen, haben wir hier eine mehr als gefährliche Situation. Auch wenn ich kein Rechtsanwalt bin, so weiß ich definitiv:

Das ist Betrug!

Ob es sich um Leistungsbetrug oder Waren-und Leistungsbetrug handelt, kann ich an dieser Stelle nicht genau sagen. Dazu fehlen mir die rechtlichen Kenntnisse. Klar ist aber: Wer eine Leistung verspricht, sich eine Anzahlung ausbezahlen lässt oder den Komplettbetrag im Voraus fordert und dann die Leistung mutwillig nicht erbringt, macht sich strafbar!

Liste-der-betrugsdelikte

Gemäß § 263 StGB muss man mit einer sehr empfindlichen Strafe rechnen!

Ich recherchiere weiter und stoße bei Gesetze im Internet auf § 15a Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit:

insolvenzordnung

Da ich niemanden aus dem Bereich Insolvenz kenne, habe ich mich an befreundete Kontakte aus den sozialen Netzwerken gewendet.

Rechtsanwalt Mathias Münch war fast genauso sprachlos wie ich und meinte dazu:

Die Idee, eine Social-Media-Aktivität könnte vor der Insolvenz retten, ist so absurd, dass mir dazu wenig einfällt. Natürlich kann ein Unternehmer eine solide Social-Media-Strategie entwickeln, die zu ihm, seinen Kunden, Produkten, Dienstleistungen passt. Dass kann mittel- oder langfristig auch zu mehr Umsatz führen.

Was der Betroffene hier braucht, ist m.E. kein FB-Aktionismus von angeblich kostenlosen Agenturen („Was nichts kostet, ist meist auch nichts.“), sondern eine solide Beratung in den Bereichen:

  • Restrukturierung (Wie gliedere ich defizitäre Geschäftsbereiche so aus, dass ich das gewinnbringende Geschäft retten kann?)
  • Gesellschaftsrecht (Welche Unternehmensstruktur passt zu meinem Geschäft haftungsrechtlich, steuerlich usw.?)
  • Insolvenzrecht (Wie kann mein Unternehmen saniert oder abgewickelt werden, ohne den Inhaber persönlich zu ruinieren?)
  • Unternehmensberatung (Wie baue ich mein Geschäft solide wieder auf?)
  • Das Lieferantenproblem kann der Betroffene möglicherweise durch Kommissionsgeschäfte lösen, so dass weder er noch der Lieferant in Vorleistung gehen muss.

Vielen Dank an Rechtsanwalt Mathias Münch für diese kompetente Aussage!

Ebenso habe ich meinen Kollegen Gero Pflüger von pflüger: kreativ ackern zum Thema Insolvenz um Rat gefragt. Immerhin ist mir persönlich kein Fall bekannt, dass ein Unternehmen durch Social-Media-Aktiväten eine Insolvenz verhindern konnte.

Zur Info: Gero Pflüger unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, erfolgreicher im Social Web zu werden. So ist er die externe Social-Media-Abteilung für den Mittelstand.
Er entwickelt Social-Media-Strategien und implementiert sie in den Arbeitsalltag seiner Kunden. Dazu bietet Gero Pflüger individuelle Workshops an, in denen er Kunden und deren Mitarbeiter auf den neuesten Stand in Sachen soziale Netzwerke bringt.

Kann man mit Social Media vielleicht eine Insolvenz verhindern?

geropflüger

Pauschal verhindern lässt sich eine Insolvenz nicht dadurch, dass ein Unternehmen plötzlich auf soziale Medien setzt. Schließlich handelt es sich dabei nicht um eine Art magischen Zauberkasten.

Häufig ist die Ursache einer Insolvenz, dass etwas mit der Vermarktung der Produkte oder Dienstleistungen nicht geklappt hat. Ist das der Fall, können soziale Medien in der Tat helfen. Voraussetzung ist allerdings, dass der beinahe insolvente Unternehmer noch etwas Geld für professionelle Social-Media-Beratung und -Maßnahmen zur Verfügung hat. Und dass er einen Profi ans Thema lässt.

Ein paar Beispiele, bei denen ich mir gut vorstellen kann, dass Social-Media-Arbeit kurzfristig helfen kann, eine Insolvenz zu verhindern:

Nehmen wir an, dass jemand für sein Ladengeschäft die falschen Produkte eingekauft hat, die jetzt wie Blei in den Regalen liegen und ihn an die Existenzgrenze drängen. Wie wird er die Ladenhüter wieder los? Über einen Räumungsverkauf. Wie macht er darauf aufmerksam? Über eine Print-Anzeige in der lokalen Zeitung. Aber die ist teuer und weist einen sehr hohen Streuverlust auf.

Besser ist eine Anzeige bei Facebook: Dort lässt sich zu sehr geringen Kosten eine extrem genau definierte Zielgruppe mit der Information über den Verkauf versorgen.

Anderer Fall: Stellen wir uns ein Unternehmen vor, das eine spezielle Consulting-Dienstleistung in einer sehr engen Nische anbietet und kaum Kunden findet. Hier bieten die Business-Netzwerke XING und LinkedIn vielfältige Möglichkeiten, Kunden zu finden. Etwa über Gruppen und Foren, in denen sich unser von der Insolvenz bedrohter Unternehmer als Experte darstellen kann und schnell echte Kontakte aus seiner Zielgruppe ausmachen kann.

Soziale Medien sind wunderbare Komponenten im Marketing-Mix. Aufgrund der geringen Kosten bei Anzeigenkampagnen im Vergleich zu herkömmlichen Print- oder TV-Kampagnen kann das Geschäft auch durchaus wieder in Gang kommen.

Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht – wenn eine Vielzahl von Gründen zum Scheitern eines Unternehmens führen, kann die Durchführung einer einzigen Maßnahme sie selten langfristig retten.

An dieser Stelle vielen Dank an Gero Pflüger für diese kompetente Aussage!

Durch Social Media die Firmenpleite abgewendet – geht das wirklich?

Interessant wäre es jetzt zu erfahren, ob es wirklich Unternehmen gibt, die durch Social Media ihre Firmenpleite abwenden konnten. Sehr gerne würde ich dazu Erfahrungsberichte dieser Unternehmen hier im Blog veröffentlichen.

Die Wahrscheinlichkeit ist dennoch sehr gering

Ein kaum bekannter Unternehmer wird definitiv keine Chance haben und ich denke mal, hier an dieser Stelle ist es Zeit, mit gefährlich-schwammigen Aussagen aufzuräumen. Agenturen welcher Art auch immer dürfen keinem Unternehmen so falsche Hoffnungen machen!

Wie denkt Ihr darüber?
Beitrag lektoriert von Janett Reimann, www.textschoepfung.de

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2 Antworten

  1. Da staunt der Fachmann, und der Laie wundert sich …

    Das riecht förmlich nach Betrug, auch wenn man die konkrete Gesetzeslage nicht kennt. Was die Leute immer wieder versuchen, aber sicher finden sich auf hier und da Gutgläubige.

    Auf der anderen Seite musste ich auch ein wenig schmunzeln.

  2. Um es mal böswillig zu formulieren: immer wieder stosse ich bei Kunden auf Verträge aus dem Werbe/Social Media Bereich, die zu den liquiditätsproblemen der Kunden (wg Mehrjahresbindung/überzogenen Kosten) beitragen.

    Unabhängig davon kann man allen Unternehmen, die in eine Schieflage geraten, nur empfehlen, sich bei der HWK/IHK über eine „Runde Tisch Beratung“ der KFW (für die Firma fast kostenlos) zu informieren, um das zu prüfen / umzusetzen, was hier richtigerweise von RA Münch aufgeführt wurde. Allerdings setzt auch dies voraus, dass noch keine Insolvenzantragspflicht besteht.

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