Wenn ein Fotograf den Stockphoto-Anbieter wechselt

Wie soll man sich verhalten, wenn ein Fotograf den Stockphoto-Anbieter wechselt und man im Blog oder auf der Webseite aber genau dieses Bild im Einsatz hat?
Adobe Stock Anbieter

Wenn ich für meine Blogbeiträge entsprechende Bilder benötige, schaue ich zuerst bei dem bekannten Stockphoto-Anbieter ClipDealer  vorbei. Hier habe ich auch das mittlerweile berühmt berüchtigte Kaffeetassen-Bild für die social-web-news erworben.

Morgenkaffee mit Zeitung
Clipdealer Media-ID: 137829 / Morgenkaffee mit Zeitung: © ArTo – Fotolia #12178074

Seit Jahren ist es mir in Fleisch und Blut übergegangen,  bei der Nutzung der Bilder streng darauf zu achten, den jeweiligen Urheber im Bild namentlich zu erwähnen! Ebenso habe ich diesen Vermerk  unter jedem Beitrag und im Impressum hinterlegt.  Selbst wenn in den Nutzungsvereinbarungen verzeichnet ist, das keine Kennzeichnung von Nöten ist, mache ich dies dennoch. Immerhin weiß ich was sich gehört.

Wie sagt man so schön? Ein gebranntes Kind scheut das Feuer.  Am Anfang meiner Blogger-Karriere „durfte“ ich die Erfahrung machen, wie es ist, berechtigterweise eine Abmahnung zu bekommen.  Damals hatte ich schusseliger weise vergessen, den Urheber eines Bildes zu nennen. Um den damaligen Vorfall ein wenig abzukürzen: Ich bekam Post einer Firma, die die Interessen von dem Urheber des Bilder vertrat. Das ich eine Urheberrechtsverletzung begangen habe, wurde mir erst mit dem Schreiben  klar. Diese Angelegenheit wurde damals per Ratenzahlung ausgeglichen und seitdem bin ich mehr als vorsichtig, was Bilder von Stockphoto-Anbietern angeht.

Ich schweife zu sehr ab..

Was sollte man beachten, wenn Bilder von Stockphoto-Anbietern nicht mehr zur Verfügung stehen?

Zurück zu meinem eigentlichen Gedanken, diesen Beitrag ins Leben zu rufen!  Wie Kommissar  Zufall es so will, hatte ich an einem Wochenende im Wochenschau Blog ein wenig aufgeräumt. Da sich jede Woche viele Bilder ansammeln und diese viel Speicherplatz benötigen, habe ich es mir zur Regel gemacht, alle 3 Monate ältere Beiträge bild frei zu machen.  Sehr zufrieden mit meiner erledigten Arbeit surfte ich noch ein wenig auf der Webseite rum und sah mir auch die einzelnen Seiten an.

Im Impressum wollte ich den Link zum Clipdealer Bild setzen. Allerdings musste ich in meinem Clipdealer-Account feststellen, dass dieses Bild entfernt wurde. Aus welchem Grund auch immer überkam mich auf einmal ein sehr ungutes Gefühl.

 

Schlagartig wurde es mir so richtig heiß.  Meine Gedanken drehten sich!

  • Wie lange war dieses Bild schon nicht mehr verfügbar?
  • Begehe ich eine Urheberrechtsverletzung, wenn das Bild bei Clipdealer nicht mehr zu erwerben ist?

Ich war komplett verunsichert.

Um abzuklären, wie ich mich denn jetzt verhalten soll, schickte ich Clipdealer eine E-Mail.

Der Gedanke, mit einem „herrenlosen“ Bild unterwegs zu sein, verursachte mir richtig dicke Bauchschmerzen! Zwischenzeitlich habe ich meinen Spürhund losgeschickt, um Antworten auf meine Fragen zu kommen.

Wie schon erwähnt, ein gebranntes Kind scheut das Feuer. Demnach hatte ich nicht vor, mir auch nur ansatzweise die Finger zu verbrennen. Was mich noch mehr beunruhigte, war die Tatsache, das nirgendwo auf meinem Rechner (auch nicht auf der externen Festplatte) ein Vermerk über den Urheber vorhanden war. Mir wurde es verständlicher weise immer mulmiger zumute.

Die Google Bilder Rückwärtssuche per Search by Image

Die Bildersuche bei Google verlief leider erfolglos, jedes Mal kam ich auf meine eigenen Blogbeiträge! Nirgendwo war auch nur ansatzweise eine Spur von dem Urheber zu finden.  Panik machte sich breit!  Kurzzeitig flammte in mir die Idee auf, dieses Bild ins Nirwana zu schicken, aber das  Foto ist mittlerweile bekannt wie ein bunter Hund. Selbst wenn ich versuchen würde, dieses Bild überall zu entfernen, es würde wohl Jahre dauern, bis Google es nicht mehr findet. Zudem wäre mir mit dieser Entscheidung nicht wirklich weiter geholfen.

Nun erst einmal tief Luft holen und ruhig bleiben. Oooommmmm!

Nicht den Kopf in den Sand stecken! Kontakte um Rat fragen!

Da noch keine Antwort von ClipDealer vorlag, wollte ich sichergehen, keine Fehler zu machen. Immerhin bin auch ich nicht allwissend!  In der Facebook Gruppe Social Media Netzwerken mit Herz und Verstand offenbarte ich mein „Problem“. Birgit Schultz von marketing-zauber.de gab mir den Tipp, falls ich das Bild nicht finden würde, notfalls bei den anderen Stockphoto-Anbietern nach zu sehen. Wenn das Bild dort erhältlich ist, einfach die Lizenz noch einmal erwerben. Warum bin ich nicht selber auf diese Idee gekommen?  An dieser Stelle noch einmal recht herzlichen Dank für den Tipp, Birgit!

Nicht aufgeben! Dran bleiben!

Es gibt diverse Tools, mit denen man sich auf die Bildersuche machen kann.  TinEye konnte mir weiterhelfen und lieferte einige Treffer zu „meinem“ Bild. So habe ich dann herausgefunden, dass der Urheber auch bei anderen Anbietern sein Werk hochgeladen hatte.

Andere Stockphoto-Anbieter durchsuchen

Bei Fotolia wurde ich fündig! Ohne zu zögern kaufte ich erneut die Lizenz für „mein“ Bild und konnte erleichtert aufatmen. Sofort habe ich die notwendige Quellenangabe zu dem Bild nachgetragen und war froh darüber, diesen Fauxpas bemerkt zu haben, bevor eventuell wieder unangenehme Post im Briefkasten landet.

Recht kurze Zeit später bekam ich von Markus Hein von Clipdealer eine Antwort auf meine E-Mail.

In dem Moment ist mir ein richtig dicker Stein vom Herzen gefallen. Ich habe mir Sorgen um ungelegte Eier gemacht. Aber hinterher ist man bekanntlich immer klüger. ;-)

Abmahnung in 3-2-1…?

Das Thema Urheberrecht und Urheberrechtsverletzung ist und bleibt ein heißes Eisen! Um mein Gewissen ein Stück weiter zu beruhigen, habe ich   Rechtsanwalt Andreas Kempcke von Internetrecht-Rostock.de um Rat gefragt.

Interview mit Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Herr Kempcke hat mir in einer sehr ruhigen Art und Weise erklärt, dass auf mich, obwohl das Bild nicht mehr beim ersten Anbieter erhältlich ist, keine Gefahr zugekommen wäre. Immerhin habe ich alles richtig gemacht! Das Nutzungsrecht wurde erworben, die Social- Media-Lizenz ebenfalls. Nur weil der Fotograf den Stockphoto-Anbieter gewechselt hat, bedeutet das in meinem Fall nicht, dass ich ebenfalls den Stockphoto-Anbieter wechseln muss und das Bild kennzeichnen muss. Jedoch wird bei den Stockphoto-Anbietern immer ein Restrisiko bleiben!

Hallo Andreas, vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast, ein paar Fragen zu beantworten. Meine Gedanken habe ich dir bereits mitgeteilt und möchte nun meinen Lesern eine Einschätzung von einem Mann vom Fach zukommen lassen.
Wie soll man sich verhalten, wenn man feststellt, dass ein gekauftes Bild nicht mehr zur Verfügung steht? Einfach gelassen darüber wegsehen oder genauso handeln, wie ich es getan habe? Immerhin ist dieses Bild schon bekannt wie ein bunter Hund.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Hallo Tina, zunächst einmal hattest du ja am Anfang schon alles richtig gemacht, indem du dir überhaupt Gedanken darüber gemacht hast, was du bei der Nutzung von Fotos im Internet beachten musst. Du hattest dich an einen Anbieter gewandt, bei dem Lizenzen für die Nutzung von Fotos erworben werden können und dabei sogar die rechtliche Problematik der sogenannten Social-Media-Lizenz berücksichtigt.

Bei dem Erwerb von Lizenzen für die Nutzung von Fotos muss man nämlich immer darauf achten, welche Rechte man eigentlich erwirbt.

Vor dem Siegeszug der sozialen Netzwerke wurden Lizenzen für die Nutzung von Fotos im Internet üblicherweise dafür erworben, dass die Fotos dann in eigenen Internetauftritten benutzt werden konnten. Die Betreiber der sozialen Netzwerke lassen sich dagegen üblicherweise von ihren Nutzern Rechte an eingestellten Fotos einräumen, was aufgrund der Möglichkeiten zur Verbreitung der Fotos über die sozialen Netzwerke üblicherweise nicht von den Rechten gedeckt war, die mit der Lizenz für die Nutzung eines Fotos im Internet erworben worden war.

Für diese Marktlücke haben einige Stockphoto-Anbieter dann die Möglichkeit des Erwerbs einer gesonderten Social-Media-Lizenz in ihr Angebot mit aufgenommen. Da du dich im Vorfeld um die entsprechenden Rechte einschließlich der Social-Media-Lizenz gekümmert hattest, hattest du erst einmal alles richtig gemacht. Einen kleinen Haken hat die Sache allerdings doch: Leider kann man sich bei Stockphoto-Anbietern nie sicher sein, dass den Stockfoto-Anbietern die Rechte an den Fotos ordnungsgemäß vom eigentlichen Urheber eingeräumt worden sind. Deshalb verbleibt bei der Nutzung von Fotos von Stockphoto-Anbietern immer ein gewisses Restrisiko.

Wenn man feststellt, dass ein Bild nicht mehr zur Verfügung steht, kann man zur eigenen Beruhigung überprüfen, ob man die Rechte für die fragliche Nutzung erworben hatte. Wenn dies der Fall ist, ändert sich nichts allein dadurch, dass die Lizenz nicht mehr über den Stockfoto-Anbieter erhältlich ist. Lässt sich der Erwerb der Rechte nicht mehr nachvollziehen, kann man versuchen, die Rechte sicherheitshalber anderweitig nochmals zu erwerben (oder wenn das nicht möglich ist, das Foto überall durch ein anderes Foto zu ersetzen).

Was hälst du von der Aussage, dass man bei einem Stockphoto-Anbieter die Bilder nicht kennzeichnen braucht?

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

In dieser Allgemeinheit ist die Aussage leider falsch. Ob und ggf. in welcher Form Bilder gekennzeichnet werden müssen, hängt davon ab, wie die Rechteeinräumung gestaltet ist. Einige Urheber legen großen Wert darauf, dass ihre Fotos von anderen nur dann genutzt werden dürfen, wenn im Zusammenhang mit der Nutzung auch die Benennung des Urhebers erfolgt.

Bei dem Erwerb von Fotos von Stockphoto-Anbietern muss man also darauf achten, welche Bedingungen für die Nutzung der Fotos gelten.

Da viele Nutzer sich mit diesen Fragen nicht vertieft beschäftigen möchten, haben die Stockfoto-Anbieter auch hierfür entsprechende Angebote erstellt. Es kommt also wie so oft darauf an, die verschiedenen Angebote zu vergleichen.

Wie „gefährlich“ findest du das stellenweise sehr gedankenlose Verhalten mancher User im Netz?

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Die einfache Verfügbarkeit von Fotos über das Internet verführt leider immer wieder dazu, dass Fotos einfach kopiert und anderweitig genutzt werden.

Das kann jedoch leider sehr teuer werden, da in diesen Fällen eine urheberrechtliche Abmahnung mit Anwaltskosten und Schadenersatzforderungen droht.

 

 

Wie beurteilst du die Lage, wenn man Premium-Pakete für Bilder kauft? Sprich ein Paket von ca. 300 Bildern, die eigentlich bei Pixabay und Co. kostenlos heruntergeladen werden können? Sollte man sich selbst auf die Suche nach dem eigentlichen Urheber machen oder reicht es aus, wenn man bei aufkommenden Problemen darauf hinweist, woher man seine Bilder bezogen hat?

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Zunächst einmal kommt es wieder auf die Frage an, welche Rechte man erworben hat und ob der Anbieter der Bilder seinerseits die entsprechenden Rechte überhaupt einräumen kann. Eine Suche nach dem eigentlichen Urheber dürfte in der Praxis kaum machbar sein, so dass man sich lieber im Vorfeld Gedanken darüber machen sollte, bei welchem Anbieter man Lizenzen für die Nutzung von Fotos erwirbt.

Der Preis sollte hierbei nicht unbedingt das ausschlaggebende Argument sein, da bei einem Fall einer Urheberrechtsverletzung die Frage im Raum steht, ob der Anbieter den betroffenen Nutzer von etwaigen Anwaltskosten und Schadenersatzforderungen freistellt.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, muss wie bisher eigene Fotos machen und entdeckt dabei vielleicht ein ganz neues Hobby für sich. Hierbei kann man mit den eigenen Bildern durchaus eine „eigene Handschrift“ entwickeln und so einen Wiedererkennungswert schaffen, den die Fotos der Stockfoto-Anbieter (trotz der zumeist höheren Qualität) vielleicht nicht bieten können.

Vielen Dank an Andreas  Kempcke von internetrecht-rostock.de für dieses sehr aufschlussreiche Interview!

 

An meinem Beitrag lässt sich unschwer erkennen, dass  ich mir zu viele Sorgen gemacht habe. Lieber einmal zu viel als zuwenig als hinterher größere Probleme zu bekommen.

Wie sieht es bei meinen Lesern aus? Geht Ihr die Sache relaxter an oder hättet Ihr genauso gehandelt? Ich bin gespannt auf Euer Feedback.

 

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6 Antworten

  1. Spannender Beitrag! Habe vor einiger Zeit zum Thema Blogdesigns einen beitrag über Stockfotos geschrieben und deinen Beitrag dort jetzt verlinkt. Ist ja schließlich ein nicht unheikles Thema!

  2. Hallo Tina, vielen Dank für Deine Erwähnung. Als ergänzenden Tipp möchte ich noch hinzufügen, dass mir ein Anwalt geraten hat, jede Lizensierung per Screenshot nachzuweisen, von Quellen wie Pixabay aber auch von kommerziellen Anbietern. So könne man im Zweifelsfall nachweisen, dass man nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat und ist auch besser abgesichert (ich schreibe bewusst nicht, „auf der sicheren Seite“), falls ein Anbieter mal seine Lizenzbedingungen ändert. Was gar nicht so selten vorkommt.

    Zauberhafte Grüße
    Birgit

  3. Hallo Birgit,
    dieses Screenshotting ist mal gar nicht so verkehrt..
    Ich bin auch davon ausgegangen, ich hätte „Beweisfotos“ gesichert. Aber selbst auf der externen Festplatte habe ich nichts gefunden und schwupps kamen die Bauchschmerzen.
    Es muss wohl nochmal ein Extra Speicherplatz her:-)
    LG Tina

  4. Liebe Tina,

    gut, Deinen Artikel gelesen zu haben. Das beruhigt ungemein, denn auch ich habe mir vor kurzem die Frage gestellt, was eigentlich passiert, wenn das Bild bei meinem Anbieter nicht mehr erhältlich ist.
    Auch wenn ich mir gedacht habe, dass es nicht in der Pflicht der Käufer liegen kann, dass stetig zu überprüfen und gar die Bilder zu löschen.

    Gut zu wissen, dass unser manchmal so verdrehtes Rechtssystem hier mal stimmig ist. ;-)

    Alles Liebe
    Swantje

  5. Hallo Swantje, dankeschön für dein Feedback.
    Ja, das hat mich auch sehr beruhigt, dass man als Käufer quasi immer noch abgesichert ist. Aber wie sollte man das auch wissen?
    Wenn es sich nicht um „mein“ berühmt berüchtigtes Kaffeetassen-Bild gehandelt hätte, wäre ich wahrscheinlich relaxter gewesen:-)
    LG Tina

  6. Hallo Tanja, dann bedanke ich mich recht herzlich für die Verlinkung.
    Stockfotos werden immer ein sehr heikles Thema bleiben.
    LG Tina

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